Teilnahmebedingungen

Teilnahmeberechtigung haben alle Radfahrer unter folgenden Voraussetzungen:
Radsportler ab Jahrgang 2010 (Entscheidung liegt auch in der Eigenverantwortung und an den Erziehungsberechtigten!) mit einem Fahrrad ohne Motor- oder Tretunterstützung sind zugelassen! Fahrräder mit Triathlon-Lenkern oder anderen Lenkeraufsätzen sind vom Veranstalter und der zuständigen Behörde nicht erlaubt! Es besteht ausnahmslos Helmpflicht!

Der/ die Teilnehmer(in) kann nur dann registriert werden, wenn er/sie das Anmeldeformular online komplett ausgefüllt, zugesandt und mit Unterschrift (bei der Startnummernabholung) die Teilnahmebedingungen gelesen, verstanden und anerkannt hat. Erst wenn das Nenngeld spesenfrei auf dem Konto des Veranstalters eingelangt ist und die Anmeldung vorliegt, wird er/sie in die Startliste aufgenommen!
Der Veranstalter haftet für keinerlei Ereignisse bzw. Unfälle, und zwar weder vor, während oder nach der Veranstaltung. Der Teilnehmer hat selbst dafür Sorge zu tragen, sich bei einer in Österreich zugelassenen Versicherungsanstalt um eine Haftpflichtversicherung zu kümmern.

Die Haftungserklärung ist von jedem Teilnehmer persönlich bei der Startnummernausgabe zu unterzeichnen! Wird die Haftungserklärung NICHT persönlich vom Teilnehmer unterzeichnet, wird KEINE Startberechtigung erteilt!

Der „Mondsee 5 Seen Radmarathon“ ist eine Radtouristik-Veranstaltung und richtet sich an sportlich ambitionierte Freizeit-Radsportler! Die Strecken sind nicht gesperrt, weshalb die Straßenverkehrsordnung rigoros einzuhalten ist. Das Befahren der linken Straßenseite, das Kurvenschneiden und Linksfahren im Kreisverkehr ist ausnahmslos verboten! Diese wird von Organen der Straßenaufsicht sowie von Organen des Veranstalters überwacht. Den Anordnungen der Executive und den Organen des Veranstalters ist unbedingt Folge zu leisten! Undisziplinierte Teilnehmer werden aus der Ergebnisliste genommen und disqualifiziert! Bei Verstößen gegen die STVO verpflichtet sich der Veranstalter, persönliche Daten der betreffenden Teilnehmer an die Behörde weiterzuleiten!

Keinesfalls darf aus mitfahrenden Fahrzeugen Verpflegung angenommen werden. Dieses führt zur Disqualifikation. Verpflegung ist an mehreren Stellen ausreichend vorhanden. An den Verpflegungsstellen wird ausschließlich nur für Teilnehmer Verpflegung ausgegeben. Keinesfalls an sogenannte Privatbetreuer! Es darf kein Abfall weggeworfen werden! (Disqualifikation!)

Der Veranstalter ist berechtigt bei schlechter Witterung oder anderen unvorhersehbaren Ereignissen die Strecke zu verkürzen und zu verändern.

Bei Gefahr ist auch eine Absage oder ein Abbruch durch die Behörden möglich. Bei Abbruch oder Terminverschiebung durch höhere Gewalt hat der Sportler keinen Anspruch auf Rückerstattung des Nenngeldes!

Mit der Meldung erkenne ich die Ausschreibung und den Haftungsausschluss des Veranstalters für Schäden aller Art an. Ich werde weder gegen den Veranstalter noch die Sponsoren des Laufes und deren Vertreter Ansprüche wegen Schäden und Verletzungen jeder Art geltend machen, die mir durch meine Teilnahme entstehen können. Ich erkläre, dass ich für die Teilnahme an diesem Wettbewerb ausreichend trainiert habe und körperlich gesund bin. Das Sanitätspersonal ist berechtigt, mich bei bedrohlichen Anzeichen einer Gesundheitsschädigung aus dem Bewerb zu nehmen. Ich bin damit einverstanden, dass die in meiner Anmeldung genannten Daten genutzt werden dürfen. Ich versichere die Richtigkeit der von mir gemachten Angaben. Nach meiner Meldung habe ich keinen Anspruch auf Rückerstattung der Teilnehmergebühren. Hinweis laut Datenschutzgesetz: Ihre Daten werden maschinell gespeichert!

Ich bin damit einverstanden, dass die in meiner Anmeldung genannten Daten, die von mir im Zusammenhang mit meiner Teilnahme gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews in Rundfunk, Fernsehen, Social-Media, Werbung, Büchern, fotomechanischen Vervielfältigungen - Filme, Videos, etc. - ohne Vergütungsansprüche meinerseits genutzt werden dürfen. Ich erkläre mich einverstanden, dass meine Daten zu Werbezwecken genutzt werden können.

Eine ärztliche Untersuchung wird jedem dringend angeraten! Alle Teilnehmer werden nochmals ersucht sich an die STVO zu halten, dies ist bei der Anmeldung nochmals schriftlich von jedem Starter zu bestätigen!

Gegen Bezahlung eines Stornoversicherung-Entgelts von EUR 4 – zusätzlich zum Teilnahmebetrag – wird das bezahlte Nenngeld bei Verhinderung durch Krankheit oder Unfall von der Europäischen Reiseversicherung zurückerstattet.
Die Gebühr von EUR 4 muss zusammen mit der Anmeldegebühr vor dem Rennen einbezahlt sein. Eine Nachbuchung ist nicht zulässig. Der Teilnehmer ist verpflichtet bis spätestens Freitag vor der Veranstaltung eine E-Mail zu senden und dort seine Nichtteilnahme bekannt zu geben und spätestens zu diesem Tag ein ärztliches Attest nachzureichen.

Änderungen vorbehalten.

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